GenVista

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Vergessene Hinterlassenschaften und nicht auffindbare Erbengemeinschaften sind kein neues Thema. Schon vor Jahrhunderten war man bemüht Erben ausfindig zu machen, insbesondere wenn die Erbfolge abbricht und kein Testament hinterlegt wurde und somit die Erbengemeinschaften der 2. – 4. Erbordnung Anspruch auf den Nachlass erheben können. Mühselig muss in alten Skripten, wie Kirchenbüchern, Todesanzeigen, Standesämtern und dazugehörigen Archiven studiert werden, um die Berechtigung der Erbengemeinschaft zu überprüfen.

Doch wie kommt es eigentlich, dass Hinterlassenschaften, Hinterlegungen und beispielsweise Grundstücke über Jahrzehnte vergessen wurden?

Ein Blick auf alte Stadtpläne kann da etwas Klarheit schaffen.


(Prager Straße in Dresden, damals und heute. Quelle: http://geoportal.sachsen.de/)

Insbesondere durch die Bombardierungen im Zweiten Weltkrieg haben sich ganze Straßenverläufe verändert. Auch zur Zeit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik wurden Grundstücke enteignet und überbaut. Jedoch wurde dieses nicht immer in den Grundbüchern dokumentiert, so dass Ansprüche von Erbengemeinschaften nicht leicht zu erheben sind.

Wieso wurde ich angeschrieben?

Im Verlauf unserer Bemühungen die Erbengemeinschaft vollständig zusammenzustellen, sind wir auf Sie als möglichen Miterben gestoßen. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir herausfinden, ob unsere urkundlichen Nachweise stimmen. Sollte dies der Fall sein, können wir gemeinsam mit Ihnen alles nötige in die Wege leiten, damit Sie in Erbengemeinschaft handeln können.

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Weshalb hat mich das Nachlassgericht nicht verständigt?

Der Erblasser ist verpflichtet vor Ableben seinen Nachlass zu regeln. Leider verhindern unvorhersehbare Umstände die Regelung dieser Angelegenheit. Die Gerichte sowie die Öffentlichkeit sind nicht verpflichtet, diese Aufgabe nachzuholen. Gleichwohl es gesetzliche Regelungen hierfür gibt.

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Durch wen wurde die GenVista.de beauftragt?

Zumeist erhalten wir von Kommunen, Nachlasspflegern oder Behörden Informationen und gehen diesen gewissenhaft nach.

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Wer bezahlt die Recherche und kommen auf mich Kosten zu?

Ohne eine vertragliche Regelung, entstehen Ihnen keine Kosten

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Was passiert, wenn die Erbschaft fehl geht oder überschuldet ist?

In beiden Fällen entstehen Ihnen keine Kosten

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In welchen Regionen ist GenVista aktiv?

Hauptsächlich sind wir in Frankfurt (Main), Leipzig, Berlin, Dresden und Hamburg aktiv. Unsere Recherche erfolgt dabei natürlich weltweit.

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Urheber des Titelbildes: Andree Stephan
Hinweis betreffend des Hintergrundbildes: Das Bild steht unter Public Domain in den Vereinigten Staaten von Amerika. (Veröffentlicht 01.01.1923)